Der Vorsteuerabzug ist für Gastronomen ein wichtiges Instrument zur Kostenoptimierung. Jede Umsatzsteuer, die Sie bei betrieblichen Einkäufen bezahlen, können Sie vom Finanzamt zurückfordern. Doch viele Gastronomen verschenken hier bares Geld. Erfahren Sie, wie Sie den Vorsteuerabzug optimal nutzen.
Was ist der Vorsteuerabzug?
Der Vorsteuerabzug ist das Recht von Unternehmern, die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Im Prinzip funktioniert es so:
- Sie kaufen Waren oder Dienstleistungen für Ihren Betrieb
- Der Lieferant berechnet Ihnen Umsatzsteuer (die "Vorsteuer")
- Diese Vorsteuer ziehen Sie von Ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld ab
- Sie zahlen nur die Differenz ans Finanzamt
Rechenbeispiel: Im Januar nehmen Sie 20.000 Euro netto ein und berechnen Ihren Gästen 3.800 Euro Umsatzsteuer (bei 19%). Ihre Einkäufe betragen 8.000 Euro netto plus 1.520 Euro Vorsteuer. Ihre Zahllast beträgt: 3.800 Euro - 1.520 Euro = 2.280 Euro.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Damit Sie die Vorsteuer abziehen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Sie sind zum Vorsteuerabzug berechtigt
Als Gastronomiebetrieb mit regulärer Besteuerung sind Sie grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben kein Recht auf Vorsteuerabzug.
2. Die Rechnung erfüllt alle Anforderungen
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Ihr Restaurant)
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Lieferung/Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
- Entgelt (netto), Steuersatz und Steuerbetrag
3. Die Leistung dient betrieblichen Zwecken
Private Anschaffungen sind nicht abzugsfähig. Die Leistung muss für Ihr Unternehmen bestimmt sein.
4. Sie haben die Rechnung erhalten
Der Vorsteuerabzug ist erst möglich, wenn Sie eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen haben.
Typische Vorsteuer-Positionen in der Gastronomie
In der Gastronomie fallen zahlreiche Kosten an, bei denen Sie Vorsteuer geltend machen können:
Wareneinkauf
- Lebensmittel und Zutaten (7% oder 19% Vorsteuer je nach Produkt)
- Getränke (19% Vorsteuer)
- Verbrauchsmaterialien (Servietten, Verpackungen)
Betriebskosten
- Strom und Gas (19% Vorsteuer)
- Wasser (7% Vorsteuer)
- Telefon und Internet (19% Vorsteuer)
- Reinigungsmittel und -dienste (19% Vorsteuer)
Miete und Pacht
Bei der Miete kommt es darauf an, ob Ihr Vermieter zur Umsatzsteuer optiert hat:
- Mit Umsatzsteuer-Option: 19% Vorsteuer abzugsfähig
- Ohne Option: Keine Vorsteuer (umsatzsteuerfreie Vermietung)
Ausstattung und Inventar
- Küchengeräte und Maschinen
- Möbel (Tische, Stühle, Theke)
- Geschirr und Besteck
- Kassensysteme
- Dekoration
Dienstleistungen
- Steuerberater und Buchhaltung
- Werbung und Marketing
- Reparaturen und Wartung
- Softwarelizenzen
Besonderheiten beim Vorsteuerabzug in der Gastronomie
Gemischte Nutzung
Wenn Anschaffungen sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, ist nur der betriebliche Anteil abzugsfähig. Beispiel: Ein Fahrzeug, das auch privat genutzt wird, erfordert eine Aufteilung.
Bewirtungskosten
Bei Geschäftsessen für Kunden oder Partner gilt eine Besonderheit: Als Betriebsausgabe sind nur 70% der Bewirtungskosten abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Die Vorsteuer ist jedoch zu 100% abziehbar (§ 15 Abs. 1a Satz 2 UStG) - diese Einschränkung gilt nur für den ertragsteuerlichen Betriebsausgabenabzug, nicht für die Umsatzsteuer.
Kleinbetragsrechnungen
Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto (Kleinbetragsrechnungen) gelten vereinfachte Anforderungen. Es reichen:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Leistung
- Bruttobetrag und Steuersatz
Praxistipp: Auch bei Kleinbetragsrechnungen lohnt sich der Vorsteuerabzug. Bei einem monatlichen Einkauf von Kleinartikeln im Wert von 500 Euro ergibt sich eine Vorsteuer von fast 80 Euro - das sind knapp 1.000 Euro pro Jahr!
Häufige Fehler beim Vorsteuerabzug
Als spezialisierte Buchhaltung für die Gastronomie sehen wir regelmäßig diese Fehler:
1. Fehlende oder unvollständige Rechnungen
Ohne ordnungsgemäße Rechnung kein Vorsteuerabzug. Prüfen Sie eingehende Rechnungen auf Vollständigkeit und fordern Sie fehlende Angaben nach.
2. Vorsteuer aus Privatausgaben
Private Einkäufe über die Betriebskasse abzurechnen ist nicht nur beim Vorsteuerabzug problematisch, sondern kann auch als Steuerhinterziehung gewertet werden.
3. Verspätete Geltendmachung
Der Vorsteuerabzug muss in dem Voranmeldungszeitraum erfolgen, in dem die Rechnung eingegangen ist. Belege, die monatelang liegen bleiben, können Probleme verursachen.
4. Falsche Steuersätze
Achten Sie auf den korrekten Steuersatz. Bei Lebensmitteln gilt meist 7%, bei Getränken und Dienstleistungen 19%. Mehr dazu: 7% oder 19% Umsatzsteuer in der Gastronomie
5. Fehlende Zuordnung zum Unternehmen
Die Rechnung muss auf Ihr Unternehmen ausgestellt sein, nicht auf Ihren Privatnamen.
So maximieren Sie Ihren Vorsteuerabzug
- Alle Belege sammeln: Auch kleine Einkäufe summieren sich über das Jahr
- Rechnungen prüfen: Fordern Sie fehlende Angaben zeitnah nach
- Laufende Erfassung: Buchen Sie Eingangsrechnungen zeitnah in der Buchhaltung
- Digitale Ablage: Scannen Sie Belege zur sicheren Aufbewahrung
- Professionelle Buchhaltung: Eine spezialisierte Buchhaltung stellt sicher, dass nichts vergessen wird
Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer-Voranmeldung
Der Vorsteuerabzug erfolgt im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Dort tragen Sie die Summe aller Vorsteuern ein und ziehen sie von Ihrer Umsatzsteuerschuld ab.
Die wichtigsten Kennzahlen in der Voranmeldung für den Vorsteuerabzug:
- Kennzahl 66: Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer
- Kennzahl 67: Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
- Kennzahl 62: Vorsteuer bei Reverse-Charge-Verfahren
Aufbewahrungspflichten
Rechnungen, aus denen Sie Vorsteuer geltend machen, müssen Sie 10 Jahre aufbewahren. Bei einer Betriebsprüfung muss jeder Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung belegt werden können.
Unser Service: Wir digitalisieren und archivieren alle Ihre Belege revisionssicher. So sind Sie bei jeder Prüfung auf der sicheren Seite.
Fazit
Der Vorsteuerabzug ist ein wichtiges Instrument zur Kostenoptimierung in der Gastronomie. Mit sorgfältiger Belegführung und korrekter Erfassung aller Eingangsrechnungen können Sie erhebliche Beträge vom Finanzamt zurückfordern.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Nur ordnungsgemäße Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug
- Die Leistung muss betrieblichen Zwecken dienen
- Alle Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden
- Bei gemischter Nutzung ist nur der betriebliche Anteil abzugsfähig
- Laufende Erfassung verhindert, dass Vorsteuer "verloren" geht