Preiskalkulation für deine Portion
Portionspreise planen und vorhandene Preise prüfen. Mit eigenen Kosten, eigener Zielquote und einem nachvollziehbaren Rechenweg.
Deine Portionskalkulation
Eigene Kosten je Portion
Dein geplanter Preis
- Nettopreis
- —
- Umsatzsteuer
- —
- Bruttopreis
- —
- Tatsächliche Wareneinsatzquote
- —
- Personalkostenanteil
- —
- Kostensumme
- —
- Deckungsgrenze netto
- —
- Deckungsgrenze brutto
- —
- Rest nach eingetragenen Kosten
- —
Vergleich bei gleichem Bruttopreis
| Preisbestandteil | 7 % | 19 % |
|---|---|---|
| Bruttopreis | — | — |
| Nettopreis | — | — |
| Umsatzsteuer | — | — |
- Netto-Unterschied
- —
Nachvollziehbarer Rechenweg
Selbst einordnen, transparent rechnen
Den Steuersatz wählen Sie selbst. Der Rechner bestimmt den rechtlich richtigen Steuersatz nicht anhand eines Produktnamens. Mischangebote mit mehreren Steuersätzen, steuerfreie Umsätze und Verkäufe ohne Umsatzsteuerausweis sind hier nicht abgedeckt. Grundlage: § 12 UStG, Absätze 1 und 2, abgerufen am 8. Oktober 2026.
Der Rest nach den eingetragenen Kosten ist kein Gewinnnachweis. Fehlende Kosten werden nicht geschätzt. Ein Preis aus Ihrer eigenen Zielquote ist weder eine Branchenempfehlung noch eine Zusage, dass alle tatsächlichen Betriebskosten gedeckt sind.
Die Berechnung bleibt in dieser geöffneten Seite. Kosten, Quoten und Preise werden weder an einen Berechnungsserver oder Trackingdienst gesendet noch dauerhaft gespeichert. Nach Neuladen starten die Eingaben leer.
Fragen zur Portionskalkulation
Wie berechnet der Rechner einen Preis aus meiner Ziel-Wareneinsatzquote?
Der Wareneinsatz wird durch die selbst eingegebene Zielquote als Dezimalzahl geteilt. Daraus entsteht der Nettopreis, auf Cents gerundet. Die Quote ist ein eigenes Kalkulationsziel und keine Branchenempfehlung. Personal- und sonstige Kosten werden anschließend gegen diesen Preis geprüft; sie verändern die Preisformel nicht.
Welche Kosten muss ich je Portion berücksichtigen?
Tragen Sie den Wareneinsatz, die zugerechneten Personalkosten einschließlich Arbeitgeberkosten und die sonstigen Kosten je Portion oder Verkaufsposition ein. Verwenden Sie Kosten nach Abzug tatsächlich abziehbarer Vorsteuer. Der Rechner schätzt keine fehlenden Kosten. Auch null muss ausdrücklich eingetragen werden; ein leeres Feld bleibt unvollständig.
Warum ist der Rest nach meinen Kosten kein Gewinnnachweis?
Der Rest ist der ausgewiesene Nettopreis abzüglich der eingetragenen Kosten. Er ist kein Gewinnnachweis: Fehlende Betriebskosten, falsche Zuordnungen oder weitere wirtschaftliche Belastungen werden nicht automatisch ergänzt. Auch ein positiver Rest garantiert deshalb weder Rentabilität noch einen marktgerechten Verkaufspreis.
Was zeigt der Vergleich von 7 % und 19 % bei gleichem Bruttopreis?
Der Vergleich hält den Bruttopreis gleich und zeigt für 7 % und 19 % jeweils Nettopreis, Umsatzsteuer und den Netto-Unterschied. Er beschreibt eine rechnerische Gegenüberstellung, keine rechtliche Freigabe einer Steuersatzänderung. Der Netto-Unterschied ist kein garantierter Gewinn oder Mehrerlös. Grundlage: § 12 UStG, Absätze 1 und 2, abgerufen am 8. Oktober 2026.
Quellen und Grundlagen
- § 10 UStG – Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer, abgerufen am 8. Oktober 2026.
- § 12 UStG – Umsatzsteuersätze, abgerufen am 8. Oktober 2026.
- IHK Darmstadt – Kalkulieren und mit Kennziffern überwachen, abgerufen am 8. Oktober 2026.
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