Die Kassenführung ist für Gastronomen eines der wichtigsten und gleichzeitig fehleranfälligsten Themen. Als bargeldintensiver Betrieb stehen Restaurants, Cafés und Bars unter besonderer Beobachtung des Finanzamts. Fehler in der Kassenführung können bei einer Betriebsprüfung schnell teuer werden – Hinzuschätzungen von 10-30% des Umsatzes sind keine Seltenheit.
In diesem umfassenden Guide erfahren Sie alles, was Sie als Gastronom über die korrekte Kassenführung wissen müssen: von den rechtlichen Grundlagen über praktische Anleitungen bis hin zu Tipps für die Kassennachschau.
Inhalt dieses Guides
- 1. Rechtliche Grundlagen der Kassenführung
- 2. Das Kassenbuch richtig führen – Schritt für Schritt
- 3. TSE-Pflicht: Was Sie über die technische Sicherheitseinrichtung wissen müssen
- 4. Z-Berichte und Tagesabschluss
- 5. Der Kassensturz: So führen Sie ihn korrekt durch
- 6. Kassennachschau und Betriebsprüfung
- 7. Die 10 häufigsten Fehler bei der Kassenführung
- 8. Digitales vs. manuelles Kassenbuch
- 9. Kassensystem-Empfehlungen für die Gastronomie
- 10. Checklisten zum Download
- FAQ Häufige Fragen zur Kassenführung
1 Rechtliche Grundlagen der Kassenführung
Die Anforderungen an die Kassenführung in Deutschland sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Als Gastronom müssen Sie folgende Regelwerke kennen:
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
Abgabenordnung (AO) – § 146, 147
Die Abgabenordnung regelt die Grundsätze der Buchführung. Nach § 146 AO müssen Aufzeichnungen so geführt werden, dass ein sachverständiger Dritter sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann. Für Kassenaufzeichnungen bedeutet das:
- Tägliche Aufzeichnung der Kasseneinnahmen und -ausgaben
- Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen
- Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren
GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sind das zentrale Regelwerk für die digitale Buchführung. Für Kassensysteme besonders wichtig:
GoBD-Anforderungen an Kassensysteme
- Unveränderbarkeit: Einmal erfasste Daten dürfen nicht gelöscht oder verändert werden
- Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss nachvollziehbar sein
- Ordnung: Systematische Ablage und Archivierung
- Zeitgerechte Erfassung: Kasseneinnahmen müssen täglich erfasst werden
- Verfahrensdokumentation: Sie müssen dokumentieren, wie Ihr Kassensystem funktioniert
Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Seit 2020 regelt die Kassensicherungsverordnung die technischen Anforderungen an elektronische Kassensysteme. Kernpunkt ist die TSE-Pflicht – die technische Sicherheitseinrichtung, die alle Transaktionen manipulationssicher aufzeichnet.
Was bedeutet "bargeldintensiv"?
Die Gastronomie gilt als bargeldintensiver Betrieb. Das bedeutet: Ein erheblicher Teil der Umsätze wird bar abgewickelt. Bargeldintensive Betriebe stehen unter besonderer Beobachtung des Finanzamts, weil hier theoretisch Umsätze leichter verschleiert werden könnten.
Achtung: Erhöhtes Prüfungsrisiko
Statistisch wird jeder Gastronomiebetrieb alle 3-5 Jahre geprüft. Manche Betriebe sogar häufiger. Die Kassenführung ist dabei IMMER ein Prüfungsschwerpunkt.
Kassenbuchpflicht: Wer muss ein Kassenbuch führen?
Grundsätzlich muss jeder Gewerbetreibende mit Bargeschäften ein Kassenbuch führen. Für die Gastronomie gilt:
- Bilanzierungspflicht: Alle bilanzierenden Betriebe müssen ein Kassenbuch führen
- Freiwillige Buchhaltung: Auch Kleinunternehmer sollten ein Kassenbuch führen – im Zweifelsfall schützt es bei Prüfungen
- Offene Ladenkasse: Wer keine elektronische Kasse nutzt, muss ein tägliches Kassenbuch führen
2 Das Kassenbuch richtig führen – Schritt für Schritt
Ein ordnungsgemäßes Kassenbuch zu führen ist keine Raketenwissenschaft – aber es erfordert Disziplin und Konsequenz. Hier ist die tägliche Routine, die Sie etablieren sollten:
Der tägliche Kassenprozess
Tagesanfangsbestand erfassen
Zu Beginn des Geschäftstages zählen Sie den Kassenbestand und tragen ihn als Anfangsbestand ein. Dieser muss mit dem Endbestand des Vortages übereinstimmen.
Während des Tages: Bargeschäfte erfassen
Alle Bareinnahmen werden automatisch über Ihr Kassensystem erfasst. Barausgaben (z.B. Trinkgeld-Auszahlung, kleine Einkäufe) müssen Sie manuell mit Beleg dokumentieren.
Tagesabschluss: Z-Bericht erstellen
Am Ende des Geschäftstages erstellen Sie den Z-Bericht an Ihrem Kassensystem. Dies setzt die Tagessummen zurück und dokumentiert alle Transaktionen.
Kassensturz durchführen
Zählen Sie den tatsächlichen Bargeldbestand in der Kasse. Vergleichen Sie ihn mit dem Soll-Bestand laut Z-Bericht.
Differenzen dokumentieren
Stimmt der Ist-Bestand nicht mit dem Soll-Bestand überein? Dokumentieren Sie die Differenz mit Datum, Betrag und möglicher Ursache. Kleine Differenzen durch Wechselgeld-Fehler sind normal.
Belege archivieren
Heften Sie den Z-Bericht und alle Ausgabenbelege ab. Diese müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Was gehört ins Kassenbuch?
Jede Kassenbuch-Eintragung muss folgende Informationen enthalten:
Pflichtangaben pro Buchung
- Datum der Einnahme/Ausgabe
- Laufende Nummer (fortlaufend, ohne Lücken)
- Betrag (Einnahme oder Ausgabe)
- Buchungstext (kurze Beschreibung des Geschäftsvorfalls)
- Neuer Kassenbestand nach der Buchung
- Beleg-Referenz (Belegnummer, Z-Bericht-Nummer)
Beispiel: Ein typischer Kassenbuch-Tag
Beispiel: Restaurant "Zur Goldenen Gans", 15.01.2025
| Nr. | Datum | Beschreibung | Einnahme | Ausgabe | Bestand |
|---|---|---|---|---|---|
| - | 15.01. | Anfangsbestand | - | - | 250,00 € |
| 101 | 15.01. | Tageseinnahmen lt. Z-Bericht #4521 | 1.847,50 € | - | 2.097,50 € |
| 102 | 15.01. | Trinkgeld-Auszahlung Personal | - | 127,00 € | 1.970,50 € |
| 103 | 15.01. | Bankeinzahlung | - | 1.700,00 € | 270,50 € |
| - | 15.01. | Endbestand (Soll) | 270,50 € | ||
| - | 15.01. | Kassensturz (Ist) | 270,35 € | ||
| 104 | 15.01. | Kassendifferenz (Wechselgeld) | - | 0,15 € | 270,35 € |
Tipp: Kleine Differenzen sind normal
Differenzen von wenigen Cent durch Wechselgeld-Fehler sind völlig normal und unproblematisch – solange Sie sie dokumentieren. Auffällig werden erst regelmäßige oder größere Differenzen.
3 TSE-Pflicht: Die technische Sicherheitseinrichtung
Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese Regelung betrifft auch alle Gastronomiebetriebe.
Was ist eine TSE?
Die TSE ist ein Sicherheitsmodul, das jede Transaktion an Ihrer Kasse mit einer digitalen Signatur versieht. Dadurch wird nachträglich erkennbar, ob Daten manipuliert wurden. Die TSE besteht aus:
- Sicherheitsmodul: Erstellt die digitale Signatur
- Speichermedium: Archiviert alle Transaktionen
- Digitale Schnittstelle: Für die Datenausgabe an das Finanzamt
TSE-Varianten für die Gastronomie
Hardware-TSE (USB-Stick)
- Physischer USB-Stick am Kassensystem
- Einmalige Anschaffungskosten (~100-200€)
- Funktioniert auch offline
- Muss bei Defekt ausgetauscht werden
Cloud-TSE
- TSE läuft in der Cloud
- Monatliche Gebühren (~5-15€/Monat)
- Erfordert stabile Internetverbindung
- Einfacheres Handling, keine Hardware
TSE-Pflicht: Was Sie wissen müssen
Ihre Pflichten als Gastronom
- Ihr Kassensystem MUSS eine zertifizierte TSE haben
- Sie müssen die TSE beim Finanzamt melden (§ 146a AO)
- Auf jedem Beleg muss die TSE-Signatur erkennbar sein
- Bei Kassenwechsel: Neue Meldung erforderlich
Achtung: Keine TSE = Großes Problem
Ein Kassensystem ohne TSE kann bei einer Prüfung dazu führen, dass Ihre gesamte Kassenführung verworfen wird. Die Folge: Hinzuschätzungen basierend auf Branchenwerten – oft deutlich höher als Ihre tatsächlichen Umsätze.
Was muss auf dem Kassenbon stehen?
Seit der TSE-Pflicht müssen Kassenbons folgende Angaben enthalten:
Pflichtangaben auf dem Kassenbon (§ 6 KassenSichV)
- Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens
- Datum und Uhrzeit des Vorgangs
- Menge und Art der Waren/Dienstleistungen
- Transaktionsnummer
- Entgelt und Steuerbetrag (getrennt nach Steuersätzen)
- Seriennummer der TSE
- Signaturzähler
- Prüfwert (Signatur)
4 Z-Berichte und Tagesabschluss
Der Z-Bericht (auch Tagesabschluss oder Nullstellungsbericht) ist eines der wichtigsten Dokumente in der Kassenführung. Er fasst alle Transaktionen eines Geschäftstages zusammen und setzt die Tageszähler zurück.
Z-Bericht vs. X-Bericht
Z-Bericht (Nullstellung)
- Wird einmal täglich erstellt
- Setzt alle Zähler auf Null zurück
- Fortlaufend nummeriert (Z1, Z2, Z3...)
- Muss aufbewahrt werden
- Dient als Grundlage für das Kassenbuch
X-Bericht (Zwischenbericht)
- Kann jederzeit erstellt werden
- Setzt keine Zähler zurück
- Dient zur Zwischenkontrolle
- Keine Aufbewahrungspflicht
- Z.B. bei Schichtwechsel nützlich
Was enthält ein Z-Bericht?
Ein ordnungsgemäßer Z-Bericht enthält mindestens:
- Datum und Uhrzeit der Erstellung
- Z-Nummer (fortlaufend, ohne Lücken!)
- Brutto-Umsätze aufgeteilt nach Steuersätzen (7% / 19%)
- Anzahl der Transaktionen
- Zahlungsarten (Bar, EC-Karte, Kreditkarte)
- Stornos und Retouren
- TSE-Informationen (Signatur, Transaktionsnummer)
Achtung: Z-Bericht-Lücken sind ein Alarmsignal
Z-Berichte müssen lückenlos nummeriert sein. Eine Lücke (z.B. Z-Bericht 142 fehlt) ist für das Finanzamt ein Hinweis auf mögliche Manipulation und führt fast immer zu intensiven Nachfragen.
Wann muss der Z-Bericht erstellt werden?
Der Z-Bericht muss täglich bei Geschäftsschluss erstellt werden. Bei durchgehendem Betrieb (z.B. Nachtclub) gilt der betriebswirtschaftliche Tagesablauf – der Z-Bericht sollte dann immer zur gleichen Zeit erstellt werden (z.B. um 5:00 Uhr morgens).
Best Practice: Feste Routine etablieren
Erstellen Sie den Z-Bericht immer zur gleichen Zeit und machen Sie es zur festen Routine. Wer heute "keine Zeit" hat und den Z-Bericht auf morgen verschiebt, macht garantiert irgendwann Fehler.
5 Der Kassensturz: So führen Sie ihn korrekt durch
Der Kassensturz ist die physische Zählung des Bargeldbestandes und der Vergleich mit dem Soll-Bestand laut Kassenbuch. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der täglichen Kassenführung.
Schritt-für-Schritt: Kassensturz durchführen
Kasse leeren
Nehmen Sie das gesamte Bargeld aus der Kasse und legen Sie es sortiert auf eine saubere Fläche.
Nach Stückelung sortieren
Sortieren Sie Scheine und Münzen nach Stückelung: 100€, 50€, 20€, 10€, 5€ Scheine und 2€, 1€, 50ct, 20ct, 10ct, 5ct, 2ct, 1ct Münzen.
Zählen und notieren
Zählen Sie jede Stückelung einzeln und notieren Sie die Anzahl. Multiplizieren Sie mit dem Nennwert und addieren Sie alles.
Mit Soll-Bestand vergleichen
Vergleichen Sie den gezählten Ist-Bestand mit dem Soll-Bestand aus dem Z-Bericht bzw. Kassenbuch.
Differenzen dokumentieren
Bei Abweichungen: Dokumentieren Sie die Differenz im Kassenbuch mit möglicher Ursache.
Zählprotokoll-Vorlage
Kassensturz-Protokoll vom 15.01.2025
| Stückelung | Anzahl | Wert |
|---|---|---|
| 100 € Scheine | 0 | 0,00 € |
| 50 € Scheine | 2 | 100,00 € |
| 20 € Scheine | 5 | 100,00 € |
| 10 € Scheine | 4 | 40,00 € |
| 5 € Scheine | 3 | 15,00 € |
| 2 € Münzen | 4 | 8,00 € |
| 1 € Münzen | 5 | 5,00 € |
| 50 ct Münzen | 3 | 1,50 € |
| 20 ct Münzen | 3 | 0,60 € |
| 10 ct Münzen | 2 | 0,20 € |
| 5 ct Münzen | 1 | 0,05 € |
| Kleingeld | - | 0,00 € |
| GESAMT | 270,35 € |
Soll-Bestand laut Z-Bericht: 270,50 €
Differenz: -0,15 € (Wechselgeld-Differenz)
Umgang mit Kassendifferenzen
Kleine Differenzen durch Wechselgeld-Fehler sind normal und unproblematisch. Wichtig ist die Dokumentation:
Unbedenkliche Differenzen
- Wenige Cent durch Wechselgeld
- Regelmäßig dokumentiert
- In beide Richtungen (mal Plus, mal Minus)
- Unter 5€ pro Tag
Problematische Differenzen
- Regelmäßig größere Beträge
- Immer in dieselbe Richtung
- Undokumentiert
- Keine plausible Erklärung
6 Kassennachschau und Betriebsprüfung
Die Kassennachschau und die Betriebsprüfung sind die beiden Prüfungsformen, bei denen Ihre Kassenführung unter die Lupe genommen wird. Als Gastronom sollten Sie auf beides vorbereitet sein.
Die Kassennachschau (§ 146b AO)
Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Prüfung, die das Finanzamt seit 2018 durchführen kann. Der Prüfer darf während der Geschäftszeiten ohne Vorankündigung erscheinen.
Was wird bei der Kassennachschau geprüft?
- Kassensturz: Stimmt der Ist-Bestand mit dem Soll-Bestand überein?
- Z-Berichte: Sind alle Z-Berichte vorhanden und lückenlos nummeriert?
- TSE: Ist eine zertifizierte TSE vorhanden und funktionsfähig?
- Kassenbuch: Wird es täglich geführt?
- Verfahrensdokumentation: Gibt es eine Beschreibung des Kassensystems?
Achtung: Keine Zeit zur Vorbereitung
Bei einer Kassennachschau haben Sie keine Zeit, Unterlagen zu "korrigieren". Der Prüfer sieht Ihre Kasse im Ist-Zustand. Deshalb ist tägliche Ordnung so wichtig!
Die Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung ist die umfassendere Prüfung, die typischerweise 3 Jahre rückwirkend alle steuerlich relevanten Unterlagen prüft. Sie wird in der Regel angekündigt (ca. 2-4 Wochen Vorlauf).
Typische Prüfungsschwerpunkte in der Gastronomie
Das prüft das Finanzamt besonders genau
- Kassenführung: Z-Berichte, Kassenbuch, TSE-Daten
- Wareneinsatzquote: Verhältnis Wareneinkauf zu Umsatz
- Personalkosten: Minijobs, Aushilfen, Trinkgeld
- Umsatzsteuer: Korrekte Anwendung 7% vs. 19%
- Private Entnahmen: Personalessen, Privatentnahmen
Hinzuschätzungen: Das Worst-Case-Szenario
Wenn das Finanzamt Mängel in der Kassenführung feststellt, kann es zu Hinzuschätzungen kommen. Das bedeutet: Das Finanzamt schätzt Ihren Umsatz basierend auf Branchenwerten – und diese Schätzung ist fast immer höher als Ihre tatsächlichen Zahlen.
Beispiel: Kosten einer Hinzuschätzung
Situation: Restaurant mit 300.000€ Jahresumsatz, lückenhafte Kassenführung
Hinzuschätzung: 15% des Umsatzes = 45.000€
Nachzahlung:
- Einkommensteuer (42%): ~18.900€
- Umsatzsteuer (19%): ~8.550€
- Gewerbesteuer: ~6.750€
- Zinsen (ca. 6% p.a. auf 3 Jahre): ~6.000€
Gesamt: ~40.000€ Nachzahlung – nur weil die Kassenführung nicht ordnungsgemäß war!
7 Die 10 häufigsten Fehler bei der Kassenführung
In unserer Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler bei der Kassenführung. Hier sind die Top 10 Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten:
Fehler #1: Kassenbuch nicht täglich führen
Problem: Wer das Kassenbuch nur wöchentlich oder monatlich nachträgt, verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Außerdem schleichen sich Fehler ein, weil man sich nach Tagen nicht mehr an alles erinnert.
Lösung: Machen Sie den Tagesabschluss zur festen Routine – jeden Tag, ohne Ausnahme.
Fehler #2: Fehlende oder lückenhafte Z-Berichte
Problem: Z-Berichte müssen lückenlos nummeriert sein. Fehlt ein Z-Bericht (z.B. weil vergessen wurde, ihn auszudrucken), ist das für das Finanzamt ein Alarmsignal.
Lösung: Erstellen und archivieren Sie den Z-Bericht täglich. Bei digitalem Kassensystem: Automatische Archivierung einrichten.
Fehler #3: Keine oder mangelhafte Verfahrensdokumentation
Problem: Die GoBD verlangen eine Beschreibung, wie Ihr Kassensystem funktioniert. Viele Gastronomen haben keine solche Dokumentation.
Lösung: Fordern Sie bei Ihrem Kassensystem-Anbieter die Verfahrensdokumentation an und ergänzen Sie betriebsspezifische Details.
Fehler #4: Kassensystem ohne TSE
Problem: Seit 2020 ist die TSE Pflicht. Ein System ohne TSE kann zur Verwerfung der gesamten Kassenführung führen.
Lösung: Prüfen Sie sofort, ob Ihr System eine TSE hat. Falls nicht: Nachrüsten oder neues System anschaffen.
Fehler #5: Kassendifferenzen nicht dokumentieren
Problem: Kleine Differenzen sind normal, aber sie müssen dokumentiert werden. Undokumentierte Differenzen wirken wie Manipulationsversuche.
Lösung: Jede Differenz sofort mit Datum, Betrag und möglicher Ursache ins Kassenbuch eintragen.
Fehler #6: Negativer Kassenbestand
Problem: Ein negativer Kassenbestand ist physisch unmöglich und daher ein klares Zeichen für Fehler oder Manipulation.
Lösung: Prüfen Sie täglich beim Kassensturz. Bei negativem Bestand: Sofort Ursache suchen und korrigieren.
Fehler #7: Barausgaben ohne Beleg
Problem: Jede Barentnahme muss belegt werden. "Hab ich für Einkäufe genommen" reicht nicht.
Lösung: Führen Sie einen Beleg-Block für Eigenbelege. Bei jeder Barentnahme: Beleg schreiben.
Fehler #8: Trinkgeld falsch verbuchen
Problem: Trinkgeld, das über die Kasse läuft, muss korrekt verbucht werden. Viele machen hier Fehler bei der Auszahlung an Mitarbeiter.
Lösung: Trinkgeld-Auszahlungen als Barausgabe im Kassenbuch dokumentieren mit Empfänger und Betrag.
Fehler #9: Stornos nicht dokumentieren
Problem: Häufige oder undokumentierte Stornos sind ein Prüfungsschwerpunkt.
Lösung: Jeder Storno braucht einen Grund. Regelmäßige Stornos hinterfragen: Liegt ein Schulungsbedarf vor?
Fehler #10: Veraltete Kassenbelege
Problem: Thermopapier-Bons verblassen nach wenigen Monaten. Bei einer Prüfung in 3 Jahren sind sie möglicherweise unlesbar.
Lösung: Wichtige Belege kopieren oder digital archivieren. Besser: Kassensystem mit digitaler Bon-Archivierung nutzen.
8 Digitales vs. manuelles Kassenbuch
Grundsätzlich können Sie Ihr Kassenbuch digital oder auf Papier führen. Beide Varianten sind zulässig, haben aber unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Digitales Kassenbuch
- Automatische Berechnungen (keine Rechenfehler)
- Integration mit Kassensystem möglich
- Einfache Suche und Auswertung
- Platzsparende Archivierung
- Muss GoBD-konform sein!
Papierkassenbuch
- Keine Softwarekenntnisse nötig
- Funktioniert ohne Strom/Internet
- Günstig in der Anschaffung
- Aber: Anfällig für Rechenfehler
- Aufwendige Archivierung
Anforderungen an digitale Kassenbücher
Ein digitales Kassenbuch muss GoBD-konform sein. Das bedeutet:
- Unveränderbarkeit: Einmal gespeicherte Daten dürfen nicht löschbar oder veränderbar sein
- Nachvollziehbarkeit: Änderungen müssen protokolliert werden (Änderungshistorie)
- Ordnung: Systematische Ablage und Archivierung
- Maschinelle Auswertbarkeit: Daten müssen exportierbar sein
Achtung: Excel ist NICHT GoBD-konform!
Eine einfache Excel-Tabelle ist nicht GoBD-konform, weil Daten jederzeit geändert werden können, ohne dass dies nachvollziehbar ist. Für digitale Kassenführung brauchen Sie spezielle Software.
Empfohlene Lösungen für digitale Kassenbücher
- DATEV Kassenbuch online: Perfekt für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
- lexoffice: Gute Lösung für kleinere Betriebe
- sevDesk: Kassenbuch-Funktion integriert
- Integrierte Kassensystem-Lösungen: Viele moderne Kassensysteme haben ein integriertes Kassenbuch
9 Kassensystem-Empfehlungen für die Gastronomie
Die Wahl des richtigen Kassensystems ist entscheidend für eine ordnungsgemäße Kassenführung. Hier sind die beliebtesten Systeme für die Gastronomie:
Kassensysteme im Überblick
orderbird
Ideal für: Restaurants und Cafés jeder Größe
- iPad-basiertes System
- TSE integriert (Cloud-TSE)
- Gute Gastronomie-Funktionen (Tischplan, Splitten)
- Kosten: ab 49€/Monat
ready2order
Ideal für: Kleinere Betriebe, Imbisse, Cafés
- Einfach zu bedienen
- TSE integriert
- Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Kosten: ab 29€/Monat
gastrofix
Ideal für: Größere Restaurants, Hotels, Systemgastronomie
- Umfangreiche Funktionen
- TSE integriert
- Gute Integration mit anderen Systemen
- Kosten: individuell
SumUp
Ideal für: Sehr kleine Betriebe, Food Trucks, Pop-ups
- Günstige Einstiegslösung
- TSE-fähig
- Einfach zu bedienen
- Kosten: ab 0€ Grundgebühr, Transaktionsgebühren
10 Checklisten für die Kassenführung
Nutzen Sie diese Checklisten, um Ihre Kassenführung zu überprüfen und zu optimieren:
Tägliche Checkliste
- Anfangsbestand mit Endbestand Vortag verglichen
- Alle Barausgaben mit Beleg dokumentiert
- Z-Bericht erstellt und archiviert
- Kassensturz durchgeführt
- Differenzen dokumentiert (falls vorhanden)
- Kassenbuch aktualisiert
- Belege abgeheftet
Monatliche Checkliste
- Z-Bericht-Nummern auf Lückenlosigkeit geprüft
- Kassendifferenzen analysiert (Muster erkennbar?)
- Kassenbuch mit Bankauszügen abgestimmt
- Storno-Quote geprüft
- TSE-Funktion getestet
Jährliche Checkliste
- Verfahrensdokumentation aktuell?
- TSE-Meldung beim Finanzamt aktuell?
- Alle Z-Berichte archiviert?
- Kassenbuch vollständig?
- Software-Updates durchgeführt?
- Backup der digitalen Daten erstellt?
FAQ Häufige Fragen zur Kassenführung
Muss ich als Gastronom ein Kassenbuch führen?
Ja, als bargeldintensiver Betrieb sind Sie zur ordnungsgemäßen Kassenführung verpflichtet. Das gilt für alle Restaurants, Cafés, Bars und Imbisse.
Wie oft muss das Kassenbuch geführt werden?
Das Kassenbuch muss täglich geführt werden – idealerweise bei Geschäftsschluss. Nachträgliche Änderungen sind nicht erlaubt.
Was ist ein Z-Bericht und wann brauche ich ihn?
Der Z-Bericht ist der Tagesabschluss Ihres Kassensystems. Er muss täglich bei Geschäftsschluss erstellt und 10 Jahre aufbewahrt werden.
Was passiert bei einer Kassennachschau?
Bei einer unangekündigten Kassennachschau prüft das Finanzamt Ihre Kasse, den aktuellen Bestand, Z-Berichte und die Kassenbuchführung. Mängel können zu Hinzuschätzungen führen.
Brauche ich eine TSE-Kasse?
Ja, seit 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
Was kostet ein Fehler in der Kassenführung?
Mängel in der Kassenführung können bei Betriebsprüfungen zu Hinzuschätzungen von 10-30% des Umsatzes führen – das kann schnell mehrere zehntausend Euro bedeuten.
Kann ich einen negativen Kassenbestand haben?
Nein, ein negativer Kassenbestand ist physisch unmöglich. Wenn Ihr Kassenbuch einen negativen Bestand zeigt, liegt ein Fehler vor, der sofort korrigiert werden muss. Bei einer Prüfung ist ein negativer Kassenbestand ein schwerwiegender Mangel.
Wie lange müssen Kassenunterlagen aufbewahrt werden?
Alle Kassenunterlagen (Kassenbuch, Z-Berichte, Belege, TSE-Daten) müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen entstanden sind.
Was ist eine Verfahrensdokumentation und brauche ich eine?
Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Ihr Kassensystem funktioniert und wie Sie es nutzen. Sie ist nach GoBD verpflichtend. Ihr Kassensystem-Anbieter sollte eine Basis-Dokumentation liefern, die Sie um betriebsspezifische Aspekte ergänzen.
Darf ich als Gastronom noch eine offene Ladenkasse führen?
Ja, eine offene Ladenkasse (ohne elektronisches Kassensystem) ist weiterhin erlaubt. Allerdings müssen Sie dann ein besonders sorgfältiges, manuelles Kassenbuch führen und alle Einzelaufzeichnungen nachweisen können. In der Praxis ist das aufwendiger als ein modernes Kassensystem.
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